Vermessung Flurstücksgrenze
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Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen.
Volltext
Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.
Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).
Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.
Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Antragstellung (am besten persönlich, ansonsten über Formular per E-Mail oder Post), Kostenschätzung, Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen, Durchführung der Vermessung, Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster, Versand der Fortführungsmitteilungen und des Gebührenbescheides
Fristen
je nach Vereinbarung
Formulare
Vermessungsantrag der zuständigen Stelle
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 41.10 - Vermessung
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Bock
Straße der Einheit 7
17309 Brietzig
Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422
E-Mail:
service@vermessung-bock.de
Webseite:
https://www.vermessung-bock.de
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Dümmer
Telefon: 0385 645550
Telefax: 0385 6455522
Telefax: 0385 6455572
E-Mail:
schwerin@vermessung-bm.de
Webseite:
https://www.vermessung-bm.de
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
Möskenweg 10 A
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 41830
Telefax: 038377 41832
E-Mail:
zinnowitz@vermessung-vorpommern.de
Webseite:
https://www.vermessung-vorpommern.de