Vermessung Flurstücksgrenze

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Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen.

Volltext

Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.

Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).

Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Antragstellung (am besten persönlich, ansonsten über Formular per E-Mail oder Post), Kostenschätzung, Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen, Durchführung der Vermessung, Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster, Versand der Fortführungsmitteilungen und des Gebührenbescheides

Fristen

je nach Vereinbarung

Formulare

Vermessungsantrag der zuständigen Stelle

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 41.10 - Vermessung

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: service@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

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Adresse:
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Bock

Straße der Einheit 7
17309 Brietzig

Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422

E-Mail: service@vermessung-bock.de
Webseite: https://www.vermessung-bock.de

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Adresse:
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher

Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Dümmer

Telefon: 0385 645550
Telefax: 0385 6455522
Telefax: 0385 6455572

E-Mail: schwerin@vermessung-bm.de
Webseite: https://www.vermessung-bm.de

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Adresse:
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

Möskenweg 10 A
17454 Zinnowitz

Telefon: 038377 41830
Telefax: 038377 41832

E-Mail: zinnowitz@vermessung-vorpommern.de
Webseite: https://www.vermessung-vorpommern.de