Veterinärangelegenheiten, Öffentliche und Tiergesundheit
Volltext
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen. Tierärzte als Teil des öffentlichen Veterinärwesens sorgen mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Tier und Mensch. Aufgabe der Veterinärbehörden ist es zum Beispiel, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten. Aber sie sollen auch vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft schützen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, die von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lebenslauf – Ausbildung, Fort- und Weiterbildung (Nachweise) gegebenenfalls Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Veterinärmedizin (Dr.med.vet.) beruflicher Werdegang, Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.
Voraussetzungen
Approbation (Bestallung) als Tierarzt. Befähigung für den höheren Veterinär-Verwaltungsdienst (2. Staatsexamen, „Kreisexamen“). Anerkennung als Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen.
Verfahrensablauf
Anforderungsabhängige Bewerbung, Einreichung der genannten Unterlagen und Nachweise. Persönliche Vorstellung.
Bearbeitungsdauer
Vom vorgesehenen Aufgabenbereich abhängig.
Fristen
In der Regel 4 Wochen oder Zwischenbescheid.
Formulare
Auf Anfrage, beziehungsweise Antrag bei der zuständigen Landestierärztekammer.
Weiterführende Informationen
Urheber
Ref. 520
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Ansprechpunkt
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.