Veterinärangelegenheiten, Öffentliche und Tiergesundheit

Volltext

Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen. Tierärzte als Teil des öffentlichen Veterinärwesens sorgen mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Tier und Mensch. Aufgabe der Veterinärbehörden ist es zum Beispiel, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs zu schützen, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten. Aber sie sollen auch vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft schützen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, die von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Lebenslauf – Ausbildung, Fort- und Weiterbildung (Nachweise) gegebenenfalls Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Veterinärmedizin (Dr.med.vet.) beruflicher Werdegang, Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Voraussetzungen

Approbation (Bestallung) als Tierarzt. Befähigung für den höheren Veterinär-Verwaltungsdienst (2. Staatsexamen, „Kreisexamen“). Anerkennung als Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen.

Verfahrensablauf

Anforderungsabhängige Bewerbung, Einreichung der genannten Unterlagen und Nachweise. Persönliche Vorstellung.

Bearbeitungsdauer

Vom vorgesehenen Aufgabenbereich abhängig.

Fristen

In der Regel 4 Wochen oder Zwischenbescheid.

Formulare

Auf Anfrage, beziehungsweise Antrag bei der zuständigen Landestierärztekammer.

Urheber

Ref. 520

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

Fachlich freigegeben am

21.11.2018

Zuständige Stelle

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.

Ansprechpunkt

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.