Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

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Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 1 Jahr

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Zuständige Stelle

die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.