Zeugnis der Gesellenprüfung Ausstellung Zweitschrift

Allgemeine Informationen

Bei Verlust des Berufsabschlusszeugnisses stellt die zuständige Stelle eine Zweitschrift aus. Es werden nur Zweitschriften für Zeugnisse ausgestellt, deren Original auch durch diese zuständige Stelle ausgestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zur absolvierten Berufsausbildung

Voraussetzungen

Glaubhaftmachung des Verlusts des Originals

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Verfahrensablauf

(11) Verfahrensablauf
Antragstellung – Ausstellung Zweitschrift
 

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Woche

Fristen

keine

Formulare

keine

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
 

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

27.01.2021