Zeugnis der Gesellenprüfung Ausstellung Zweitschrift
Allgemeine Informationen
Bei Verlust des Berufsabschlusszeugnisses stellt die zuständige Stelle eine Zweitschrift aus. Es werden nur Zweitschriften für Zeugnisse ausgestellt, deren Original auch durch diese zuständige Stelle ausgestellt worden ist.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur absolvierten Berufsausbildung
Voraussetzungen
Glaubhaftmachung des Verlusts des Originals
Kosten
Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben
Verfahrensablauf
(11) Verfahrensablauf
Antragstellung – Ausstellung Zweitschrift
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Fristen
keine
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 360