Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung

Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen Tribseer Damm 1A
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FG13.30@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung

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Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung - Greifswald

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Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung - Neubrandenburg

Brodaer Straße 4
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt