Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Volltext
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
oder
- bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
Tribseer Damm 1A
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG13.30@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Amt für Ausbildungsförderung - Neubrandenburg
Brodaer Straße 4
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt