Zuschuss für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen

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Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen).

Volltext

Gegenstand der Zuwendung

Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die

  • Mietende in Wohngebäuden oder 
  • Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum

sind.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 500,00 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500,00 EUR liegen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Zubehörteile und Umbausätze
  • Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
  • Eigenbau.

Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Voraussetzungen

  • Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
  • Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
  • Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Meclenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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19061

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