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Betreten des Rathauses nur noch mit medizinischen Masken

Ab dem 25.01.2021 bis voraussichtlich 14.02.2021 darf die Verwaltung der Stadt und des Amtes Barth nur noch mit einer medizinischen Gesichtsmaske betreten werden.

Ab dem 25.01.2021 gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (zum Beispiel OPMasken gemäß EN 14683) oder einer FFP2 Maske.