Ausnahmegenehmigung für das Parken als Betrieb beantragen
Teaser
Anwohnerparkausweis (Betriebe)
Volltext
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Zuständige Stellen und Formulare
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Rühling
Zimmernummer: 204Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-128
E-Mail: daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite: https://www.amt-barth.de - Herr Ziegenhagen
Zimmernummer: 222Telefon: 038231 37-129
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: Steffen.Ziegenhagen@amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 119Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Zillmann
Zimmernummer: 211Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-300
Webseite: Amt Barth
E-Mail: monika.zillmann@amt-barth.de