Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen

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Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

Die Grundstückswertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (auch Marktwert), in der Regel durch Anwendung normierter Verfahren. Dabei sollen subjektive und besondere ungewöhnliche Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) im Land Mecklenburg-Vorpommern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.

Neben den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte nehmen auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrswertermittlungen vor.

Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

sind.

Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

  • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
  • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Die Gebühr richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Die Höhe der Gebühr ist in der Gutachterausschusskostenverordnung Tarifstelle 1 festgesetzt.

Für ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von EUR 300.000 beträgt die Gebühr EUR 1.650. Weiter werden Auslagen für die Entschädigung der an der Gutachtenerstattung beteiligten ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses erhoben.

Verfahrensablauf

  • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
  • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
  • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
  • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
  • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
  • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Weiterführende Informationen

Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Grundstücksmarktberichte sind bei den zuständigen Stellen (Gutachterausschüsse) abzufragen.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Urheber

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

28.10.2020

Zuständige Stelle

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Ansprechpunkt

Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 41.50 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: kataster@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Ansprechpartner: