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Information der Gemeindewahlleitung – Landratswahl am 11.05.2025 u.a. Briefwahl

Information der Gemeindewahlleitung – Landratswahl am 11.05.2025

Aus gegebenen Anlass wird darüber informiert, dass am Wahlsonntag (11.05.2025) im Wahllokal und auch zur Beantragung für die Briefwahlunterlagen im Briefwahllokal ein amtlicher Ausweis (Personalausweis) ausreicht. Das Vorzeigen der Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht zwingend notwendig.

 

Anträge auf Briefwahlunterlagen können ab sofort mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich oder elektronisch (wahlschein@amt-barth.de) gestellt werden. Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wer für die Landratswahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt auch diese im Fall einer Stichwahl (25.05.2025) automatisch und ohne zusätzlichen Antrag zugeschickt.

 

Persönliche Briefwahl

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch persönlich (ab 28.04.2025 – bis zum 09.05.2025) im Briefwahlbüro entgegennehmen und dort auch gleich wählen.

 

Folgende Öffnungszeiten hat das Briefwahlbüro des Amtes Barth:

Montag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Wichtig: Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 11.05.2025 (Stichwahl: 25.05.2025), 18:00 Uhr im Amt Barth eingegangen sein müssen.

Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten des Amtes Barth (Teergang 2, 18356 Barth) eingeworfen werden oder entgeltfrei an das Amt Barth zurückgeschickt werden.

 

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 038231/37162 oder 038231/37161 zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maik Schewelies

Gemeindewahlleiter