Anträge und Formulare
Widerspruch gegen DatenübermittlungJeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Widerspruch kann eingelegt werden gegen die Weitergabe von Daten an / bei:
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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) |
Lastschrifteinzugsermächtigung und SEPA-Mandat |
KITA-Formulare (Alle Formulare sind DIGITAL ausfüllbar) |
Anmeldung / Abmeldung HundehaltungDen unterschriebenen Antrag können Sie uns per Post zusenden. |
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines auf LebenszeitAntrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristenfischereischein) - externe Seite, LALFF Mecklenburg-Vorpommern |
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis.
Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, die an die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden gestellt werden, hat er grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Reisegewerbekarte. Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit hat der Antragsteller ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. Weiterhin benötigen wir zwei Passbilder aus neuester Zeit. |
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden GaststättenbetriebesGemäß § 12 Abs.1 GastG kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend, auf Widerruf, gestattet werden. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft. Als Beispiele kommen Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen, Umzüge, Tagungen und Werbeveranstaltungen als besondere Anlässe in Betracht. |
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Für die Veranstaltung eines Wanderlagers besteht nach § 56a Abs.2 GewO eine Anzeigepflicht jedoch nur dann, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. Dazu zählt man in erster Linie jede Art von Werbung. Ist hiernach die Pflicht zur Anzeige gegeben, so muss diese zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in zweifacher Ausführung eingereicht werden. |
Antrag auf Erteilung einer SondernutzungserlaubnisUnter einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gemäß § 22 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) versteht man die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Dabei bezeichnet man den Gemeingebrauch auch als Verkehrsgebrauch bzw. als die jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften offenstehende Benutzung der öffentlichen Straßen zum Verkehr. Öffentliche Straßen sind nach § 2 Abs. 1 StrWG M-V alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Damit ist ausgeschlossen, dass Privatgrundstücke einer Erlaubnispflicht unterliegen. Diese können nicht Gegenstand eines Antrages auf Sondernutzung sein. |
Wohngeldformulare - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern (externe Seite) |
Formular zur Fundanzeige von Tieren gem. § 965 BGB |
Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe - Stadt Barth |
Erfassungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Kurabgabe - Stadt Barth (Word-Dokument) |
Angaben zum Verein - Jährliches Auskunftsblatt - Stadt Barth |
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Nutzungsvereinbarung zur befristeten Nutzung von gemeindeeigenen Räumen |
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