Anträge und Formulare

Widerspruch gegen Datenübermittlung

Jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Widerspruch kann eingelegt werden gegen die Weitergabe von Daten an / bei:

  • Parteien und Wählergruppen
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • öffentlich - rechtliche Religionsgesellschaften
  • Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abruf über das Internet
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung

 

Wohnungsgeberbescheinigung

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Lastschrifteinzugsermächtigung und SEPA-Mandat

KITA-Formulare (Alle Formulare sind DIGITAL ausfüllbar)

Anmeldung / Abmeldung Hundehaltung

Den unterschriebenen Antrag können Sie uns per Post zusenden.

Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit

Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristenfischereischein) - externe Seite, LALFF Mecklenburg-Vorpommern

 

Gewerbeanmeldung - Beiblatt zur Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung - Beiblatt zur Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung - Beiblatt zur Gewerbeabmeldung

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis.
Ausnahmen:

  • wer selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus vertreibt;
  • wer ein Reisegewerbe in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung ausübt, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt;
  • wer von einer mobilen Verkaufsstelle in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt;
  • wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten anbietet
  • Fahrbare Imbissstände, die sich für eine gewisse Dauer an einem Ort aufhalten und aus denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, sind Gaststätten. Der Betreiber benötigt eine Gaststättenerlaubnis, keine Reisegewerbekarte.

Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, die an die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden gestellt werden, hat er grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Reisegewerbekarte. Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit hat der Antragsteller ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. Weiterhin benötigen wir zwei Passbilder aus neuester Zeit.

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Gemäß § 12 Abs.1 GastG kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend, auf Widerruf, gestattet werden. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft. Als Beispiele kommen Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen, Umzüge, Tagungen und Werbeveranstaltungen als besondere Anlässe in Betracht.
Vor dem Ausfüllen des Antragsformulars sind die dazugehörigen Hinweise (Seite 2 des Dokumentes) zu lesen und zu beachten.

Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)

Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Für die Veranstaltung eines Wanderlagers besteht nach § 56a Abs.2 GewO eine Anzeigepflicht jedoch nur dann, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. Dazu zählt man in erster Linie jede Art von Werbung. Ist hiernach die Pflicht zur Anzeige gegeben, so muss diese zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in zweifacher Ausführung eingereicht werden.

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Unter einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gemäß § 22 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) versteht man die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Dabei bezeichnet man den Gemeingebrauch auch als Verkehrsgebrauch bzw. als die jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften offenstehende Benutzung der öffentlichen Straßen zum Verkehr. Öffentliche Straßen sind nach § 2 Abs. 1 StrWG M-V alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Damit ist ausgeschlossen, dass Privatgrundstücke einer Erlaubnispflicht unterliegen. Diese können nicht Gegenstand eines Antrages auf Sondernutzung sein.
Als typische Beispiele für Sondernutzungen kann man das Aufstellen von Werbe- bzw. Hinweisschildern, Waren inkl. Warenträgern, Baugerüsten, Bauzäunen sowie Baumaterialien und Sperrmüll- bzw. Bauschuttcontainern anführen.
Der für diese Nutzungen erforderliche Sondernutzungsantrag soll dem Ordnungsamt ermöglichen, sich über die Art, Zeit und den Umfang der Sondernutzung ein Bild machen zu können und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob eine Erlaubnis, ggf. unter Auflagen, erteilt werden kann. Dabei kommt es darauf an, ob der allgemeine Verkehr nur beeinträchtigt wird der sogar eine Behinderung bzw. Gefährdung vorliegt.
Jede Sondernutzung muss im Voraus beantragt und genehmigt sein.

Wohngeldformulare - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern (externe Seite)

Fundanzeige (Tiere)

Formular zur Fundanzeige von Tieren gem. § 965 BGB

Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe - Stadt Barth

Erfassungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Kurabgabe - Stadt Barth (Word-Dokument)

Antrag auf Vereinszuwendung - Stadt Barth

Angaben zum Verein - Jährliches Auskunftsblatt - Stadt Barth

 

Nutzungsvereinbarung zur befristeten Nutzung von gemeindeeigenen Räumen

für die Gemeinde Divitz-Spoldershagen