Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt.
Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Festsetzung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Wer, wann und wie eine Änderungsanzeige abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier: