Die Beobachtungsgebiete um die Geflügelpestausbrüche in Zingst und Rambin werden am 19.12.2020 aufgehoben. Es besteht derzeit nur noch das Beobachtungsgebiet in den Gemeinden Lindholz, Deyelsdorf und Grammendorf zu einem Geflügelpestausbruch im Landkreis Rostock.
Die Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen. Geflügelhalter müssen demnach weiterhin im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen das Geflügel im Stall oder einer Schutzvorrichtung halten.
(Information des Landkreises Vorpommern-Rügen)