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Badeverbot an der Badestelle Barth/Glöwitz

Für den Naturbadestrand Glöwitz (an der ehemaligen Jugendherberge) musste auf Grundlage des § 5 BadegewLVO M-V ein Badeverbot für die Saison 2021 ausgesprochen werden.

 

Dies ist erforderlich, da die Ergebnisse der Badewasseruntersuchungen im Zeitraum von 2017 bis 2020 zu einer "mangelhaften" Einstufung führten. 


HINWEIS: Das aktuelle Beprobungsergebnis vom 07.06.2021 ist allerdings unbedenklich ausgefallen, die Messergebnisse liegen unter den Grenzwerten.