Die Anträge für die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes können ab sofort eingereicht werden. Die Novemberhilfe kann von Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen beantragt werden, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen werden muss. Diese Novemberhilfen sollen bis zum 20. Dezember ausgeweitet werden.
Die Antragstellung der Novemberhilfe darf allerdings nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf den Weg gebracht werden - damit soll Missbrauch verhindert werden.
>> Anträge können elektronisch über die folgende Plattform gestellt werden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de