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Elektronischer Rechnungseingang im Amt Barth und Leitweg-ID´s

Elektronischer Rechnungseingang

Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

 

Elektronische Rechnung (X-Rechnung und ZUGFeRD)

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für die Stadt Barth, das Amt Barth oder die amtsangehörigen Gemeinden Fuhlendorf, Karnin, Löbnitz, Lüdershagen, Pruchten, Saal, Divitz-Spoldershagen und Kenz-Küstrow erbringen, sind die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

Für die Übermittlung der Rechnungen als XRechnung (XML-Format) oder ZUGFeRD nutzen Sie bitte die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE). Achten Sie bitte bei der unmittelbaren Rechnungsstellung auf die ordnungsgemäße Verwendung der spezifischen Leitweg-ID's des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden. Entscheidend ist hier der Inhalt des Verwendungszwecks. Leistungen, die gegenüber einer Gemeinde erbracht wurden, sind auch über die gemeindespezifische Leitweg-ID einzureichen.

 

Allgemeines zur elektronischen Rechnung

Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.

Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format sowie die ZUGFeRD-Rechnung als Kombination aus XML-Format und PDF entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

 

Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.

Zunächst müssen Sie sich als Nutzer*in einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren: https://xrechnung-bdr.de.

Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung oder ZUGFeRD versenden.

Auskünfte rund um die E-Rechnung finden Sie auf der Website: https://www.e-rechnung-bund.de

Kontaktformular: Kontakt- & Support­anfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)

Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)

Bei der OZG-RE hilft Ihnen die Bundesdruckerei weiter:

E-Mail: sendersupport-xrechnung@bdr.de

 

Welche Formate für Anlagen sind zulässig?

Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 70 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.

Folgendes Format ist für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente,

Eine separate Übermittlung von Anlagen an das Amt Barth ist nicht möglich.

 

Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beinhalten?

Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung, bzw. ZUGFeRD-Rechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:

  1. Leitweg-ID (siehe u. a. Liste)
  2. Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  3. Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
  4. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  5. Auftragsnummer (optional)
  6. Bestellnummer (optional)

 

Leitweg-ID´s

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.

Bei einer Auftragserteilung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt.

 

Leitweg-ID's Stadt Barth und Amt Barth mit Gemeinden

 

OrganisationLeitweg-ID
Barth, Stadt 13 0 73 009-K000 - 50
Gemeinde Divitz-Spoldershagen (Amt Barth) 13 0 73 018-K000 - 45
Gemeinde Fuhlendorf (Amt Barth) 13 0 73 025-K000 - 95
Gemeinde Karnin (Amt Barth) 13 0 73 042-K000 - 64
Gemeinde Kenz-Küstrow (Amt Barth) 13 0 73 043-K000 - 85
Gemeinde Löbnitz (Amt Barth) 13 0 73 051-K000 - 59
Gemeinde Lüdershagen (Amt Barth) 13 0 73 053-K000 - 04
Gemeinde Pruchten (Amt Barth) 13 0 73 069-K000 - 49
Gemeinde Saal (Amt Barth) 13 0 73 077-K000 - 23
Gemeinde Trinwillershagen (Amt Barth) 13 0 73 094-K000 - 89
Amt Barth 13 0 73 952-K000 - 65

 

 

 

Rechnungen im PDF-Format

Rechnungen im PDF-Format gelten als „sonstige Rechnungen“ und dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Bitte nutzen Sie für den Versand Ihrer Rechnung im PDF-Format unser E-Mail-Adresse erechnung@amt-barth.de. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail (mit Anhang) die maximale Größe von 17MB nicht übersteigt.

 

Rechtliche Vorgaben und weitere Links