Mitteilung gemäß § 3 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung
der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V)
Als Anlage werden die aufkommensneutralen Hebesätze und die Abweichungen für die Grundsteuern der Kommunen
des Amtsbereiches Barth aufgeführt: