Aktuelle Meldungen

Gesamtübersicht über die Hebesätze im Amtsbereich

Mitteilung gemäß § 3 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung 
der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V)

 

Als Anlage werden die aufkommensneutralen Hebesätze und die Abweichungen für die Grundsteuern der Kommunen 
des Amtsbereiches Barth aufgeführt: