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Hinweis zu illegalen Abfallentsorgungen - Gemeinde Karnin

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Karnin, 

 

in den letzten Wochen/Monaten ist es in der Gemeinde Karnin vermehrt zu illegalen Abfallablagerungen gekommen, die dann auf Kosten der Gemeinde beseitigt und entsorgt werden mussten.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Amtsverordnung des Amtes Barth ist jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen verboten. Verboten ist insbesondere das Verbringen von Siedlungsabfällen außerhalb dafür bestimmter Entsorgungsbehältnisse und Plätze sowie das Abstellen nicht zur Entsorgung angemeldeten Sperrmülls. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 12 der Amtsverordnung des Amtes Barth i.V.m. §§ 28 Abs. 1 S. 1, 69 Abs. 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar und wird mit einer Geldbuße geahndet. 

 

Im Sinne einer sauberen Gemeinde möchten wir Sie auf die Wertstoffhöfe in der Umgebung verweisen, denn eine Beseitigung und Entsorgung des Abfalls durch die Gemeinde verursacht hohe unnötige Kosten, die sicherlich auch anderweitig verwendet werden könnten. 

 

Hinweise auf Verursacher können an das Ordnungsamt des Amtes Barth gemeldet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Ordnungsamt