Die Landesregierung MV hat einen erneuten Lockdown verordnet, der geltend ab 16.04.2021 folgendes beinhaltet:
- Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt + eine weitere Person dürfen sich treffen (ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre)
- Notbetreuung in Schulen & Kitas (Ausnahme Abschlussklassen)
- Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr (bei diffusem Infektionsgeschehen und einer Landkreisinzidenz von ü100 an 3 aufeinander folgenden Tagen)
- Schließung Einzelhandel, Gastronomie bleibt geschlossen (Ausnahme: Abhol- & Lieferdienste)
- körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, das sind: Tattoo, Massage, Kosmetik. Frisöre bleiben geöffnet, ebenso Betriebe des Heilmittelbereichs und medizinisch notwendige Anwendungen
- Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport ist untersagt.
- Fahrschulen sind nur noch für Personen geöffnet, die den Führerschein zur Berufsausübung benötigen.
- Zweitwohnsitzinhaber und Dauercamper mit Wohnsitz außerhalb von MV dürfen nicht mehr einreisen. Reisende dieser Art, die aktuell noch in der Region sind, müssen bis zum 23.04.2021 das Bundesland verlassen.
- Besuch der Kernfamilie ist zulässig, es gelten jedoch die Kontaktbeschränkungen (1 Hausstand + 1 weitere Person + Kinder u.14)
- tourismusnahe Dienstleistungen, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Touristinfos sind geschlossen. (Ausnahme: Die Bibliothek ist auf den Ausleih- & Rückgabedienst beschränkt)