Aktuelle Meldungen

Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde gemäß § 36 Landesmeldegesetz M/V

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

es wird darauf hingewiesen, dass der Weitergabe nachfolgend genannter personenbezogener Daten durch die Meldebehörde widersprochen werden kann:

  1. Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit  Parlaments- und Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1 LMG)
  2. Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG)
  3. Datenübermittlung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch ( § 35 Abs. 3 LMG)
  4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften  für Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religion angehören (§ 32 Abs. 2 LMG)
  5. Datenübermittlung als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 a Abs. 2 LMG)
  6. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz.
    Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.


Entsprechende Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder <link http: www.stadt-barth.de formulare widerspruch_datenuebermittlung.pdf external-link-new-window>als PDF-Dokument hier.

                                                                                             
                                                                                  
Christian Haß
Amtsvorsteher

Barth, 04.10.2011