Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
es wird darauf hingewiesen, dass der Weitergabe nachfolgend genannter personenbezogener Daten durch die Meldebehörde widersprochen werden kann:
- Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1 LMG)
- Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG)
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch ( § 35 Abs. 3 LMG)
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religion angehören (§ 32 Abs. 2 LMG)
- Datenübermittlung als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 a Abs. 2 LMG)
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz.
Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.
Entsprechende Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder <link http: www.stadt-barth.de formulare widerspruch_datenuebermittlung.pdf external-link-new-window>als PDF-Dokument hier.
Christian Haß
Amtsvorsteher
Barth, 04.10.2011