Das Betreten des Rathauses verläuft nach wie vor per vorheriger Terminvergabe.
Meldeangelegenheiten sind nach wie vor zu den bekannten Öffnungszeiten zu erledigen.
Gründe für die Einschränkungen sind das geltende Infektionsschutzgesetz und die damit verbundene mobile Arbeit der Mitarbeiter.