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Sportförderung für Verbände und Vereine - Stadt Barth

Der Vereinssportlehrer

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.08.2012 besagt, dass Personalausgaben hauptberuflich tätiger Vereinsberater und Vereinsberater-Sportjugend der Stadt- und Kreissportbünde, Vereinssportlehrer und Nachwuchstrainer in Vereinen sowie Sportkoordinatoren und Landestrainer der Landesfachverbände anteilig gefördert werden können.

Hierzu beschließt der Landessportbund alle 4 Jahre Planvorgaben für die Vergabe dieser Fördermittel. Vereinssportlehrer können nur in Vereinen ab 500 Mitgliedern gefördert werden, oder deren Einsatz erfolgt in mehreren Vereinen (Kooperationsvereinbarung), deren Summe mindestens 500 Mitglieder beträgt.

 

Ist eine Beantragung einer solchen Förderung für die Barther Vereine gewünscht, bedarf es hierzu einer Kooperation zwischen/unter den Barther Vereinen, um die Mindestfördermitgliederzahl zu erreichen. Insofern stellt der veröffentlichte Flyer auf der Internetseite der Stadt Barth und dem Barther Boddenblick eine Interessenbekundung dar, die gern wahrgenommen werden kann bzw. wahrgenommen werden sollte, um eine solche Förderung eines Vereinssportlehrers zu erreichen.

 

Vereinssportlehrer, was macht dieser?!

 

zu den grundlegenden Aufgaben zählen:

-Erarbeitung und praktische Durchführung von Sport-, Spiel- und Bewegungsprogrammen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel der Gewinnung von Mitgliedern in einem Sportverein

-Organisation, Durchführung und Koordinierung von Aufgaben der sportlichen Arbeit des Sportvereins (Vereinsmanagement)

-Angebotserweiterung in Form einer sich stärker an den Interessen der jungen Leute orientierenden Sportarbeit (z.B. Entwicklung von Trend-Sportarten, Sport für Zielgruppen usw.)

-Gewinnung, Qualifizierung und Betreuung von ehrenamtlichen Übungsleiter*innen

-Zusammenarbeit mit den regionalen Veranstaltungsträgern und Akteuren für die Förderung und Entwicklung des Sports

 

Diese Möglichkeit der Förderung einer dieser Berufsgruppe Angehörigen ermöglicht die Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.08.2012 und kann von den Barther Sportvereinen genutzt werden, um Zuwendungen zu erhalten, aber die Voraussetzung hierfür ist die Mindestfördermitgliederzahl bzw. Kooperation von 500 Mitgliedern.

Daher der Aufruf der Barther Vereine sich in Form einer Kooperation zu vereinen. Wer Interesse hat, kann sich gerne unter sekretariat@stadt-barth.de melden.