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Stallpflicht für Geflügel aufgehoben seit 16.04.2021

Geflügel kann wieder frei gehalten werden, mit Ausnahme im Ort Semlow.

Die Aufstallungspflicht für den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde aufgehoben. Mit der Allgemeinverfügung Nr. 20 wurden am 15.04.2021 alle für die Stallpflicht geltenden Allgemeinverfügungen aufgehoben, so dass seit dem 16.04.2021 Geflügel wieder im Freien gehalten werden darf. Ausgenommen ist das Restriktionsgebiet um den Geflügelpestausbruch in Semlow. Innerhalb dieses Gebietes muss Geflügel weiterhin im Stall gehalten werden.