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3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trinwillershagen

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 17.07.2020 im Internet auf der Seite <link www.amt-barth.de/>www.amt-barth.de</link&gt; veröffentlicht.

Die Gemeindevertretung Trinwillershagen hat in ihrer Sitzung am 11.06.2020 den Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trinwillershagen gefasst und den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trinwillershagen bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich südlich der Ortschaft Langenhanshagen und liegt in der Gemarkung Langenhanshagen in der Flur 11, Flurstücke teilweise: 82, 114, 209 und in der Flur 15, Flurstück teilweise 133. Die Größe des B-Plan-Geltungsbereichs beträgt ca. 5,9 ha.

Bei dem Planungsbereich für die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Trinwillershagen handelt es sich um unbebaute Flurstücke, welche einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen.

 

Für das Plangebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Langenhanshagen“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung als Solarpark lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

 

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trinwillershagen (Stand Juli 2020), bestehend aus dem Planteil, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit

vom 05.08.2020 bis einschließlich 08.09.2020

 

im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth zu folgenden Zeiten:

 

Montag:          8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:        8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:        8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:    8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:           8:00 - 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Gleichzeitig kann der Vorentwurf auf der Internetseite des Amtes Barth <link www.amt-barth.de/bekanntmachungen/&gt;https://www.amt-barth.de/bekanntmachungen/</link> eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trinwillershagen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen noch nicht vor.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes /UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Trinwillershagen, den 15.07.2020

 

 

 

Markawissuk

Bürgermeister