|   öffentliche Bekanntmachungen

5. Änderung des Flächennutzungsplan Pruchten

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pruchten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786).

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Pruchten umfasst folgende Flurstücke: 125/4 teilweise (tlw.), 133 tlw. und 134 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Pruchten. Der Geltungsbereich ist ca. 0,33 ha groß. 
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsfassung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Pruchten, die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die Biotoptypenkkartierung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.03.2021 bis zum 22.04.2021 einschließlich krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Öffnungszeiten des Rathauses bzw. der Bürgerinformation 
   Montag           9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
   Dienstag         9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
   Mittwoch        9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
   Donnerstag    9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
   Freitag             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Entwurfsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite des Amtes Barth eingesehen werden. 

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 15.03.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.