Die Gemeindevertretung hat beschlossen, für den Ortsteil Rubitz eine Innenbereichssatzung aufzustellen, um die Abgrenzung des vorhandenen Innenbereichs klarzustellen und unter Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsflächen abzurunden. Der Entwurf der Innenbereichssatzung Rubitz und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
20.01.2020 bis zum 20.02.2020
im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 20.12.2019 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.