Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau Kita Pruchten“ der Gemeinde Pruchten umfasst folgende Flurstücke: 122/4 teilweise (tlw.), 125/4 tlw., 133 tlw., 134 tlw. und 187 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Pruchten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 0,40 ha groß. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Neubau Kita Pruchten" einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und aller Fachgutachten liegen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 05.02.2021 einschließlich krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Öffnungszeiten des Rathauses bzw. der Bürgerinformation
Montag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Entwurfsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite des Amtes Barth eingesehen werden.
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 04.01.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.