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Bebauungsplan Nr. 14 „Neubau Kita Pruchten“ der Gemeinde Pruchten

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786)

Die Gemeindevertretung Pruchten macht hiermit bekannt, dass entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Neubau Kita Pruchten“ und die zugehörige Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.12.2019 bis zum 27.01.2020 einschließlich im Amt für Bau, Liegenschaften und Kommunalentwicklung des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 25.11.2019 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.