Das Plangebiet des vorgenannten Bebauungsplans umfasst den Bereich nördlich der Straße Weidenweg und dient einer zentrumsnahen Wohnbaulandentwicklung durch Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32/1 „Weidenweg I“ umfasst die Flurstücke: 104 (teilw.), 136 (teilw.), 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146/1, 146/2, 147, 148, 149, 150, 151/1, 151/2, 153, 154, 155, 156, 157, 158,159, 160, 161, 162, 163/1, 163/2, 164, 165, 166, 167/1,169, 170/1, 171, 172, 177 (teilw.), 178, 179, 220 des Flurs 19 der Gemarkung Barth und hat eine Größe von ca. 3,53 ha.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 32/1 „Weidenweg I“ für die Stadt Barth und die zugehörige Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 25.05.2020 bis zum 01.07.2020 krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Montag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Mittwoch - - -
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Freitag 8.00-11.00 Uhr
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 15.05.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.