|   öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 32/2 „Weidenweg II“ der Stadt Barth

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Das Plangebiet des vorgenannten Bebauungsplans umfasst den Bereich nördlich und westlich der Straße Weidenweg und dient einer zentrumsnahen Wohnbaulandentwicklung durch Einzel- und Doppelhäuser.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32/2 „Weidenweg II“ umfasst die Flurstücke: 133, 134/1, 134/2, 135/1, 135/2, 136 (teilw.), 174, 175, 176 des Flurs 19 und die Flurstücke:.38/4, 38/5 (teilw.), 39/1, 41/4, 42 (teilw.), 44/6, 44/7des Flurs 21 der Gemarkung Barth und hat eine Größe von ca. 1,93 ha.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 32/2 „Weidenweg II“ für die Stadt Barth und die zugehörige Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 25.05.2020 bis zum 01.07.2020 krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
      Montag       8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
      Dienstag     8.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
      Mittwoch     - - -
      Donnerstag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
      Freitag        8.00-11.00 Uhr 

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 15.05.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.