|   öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Widerspruchsrecht Datenübermittlung Soldatengesetz

Amt Barth

Der Amtsvorsteher  

Teergang 2, 18356 Barth

Telefon: 038231 / 37-0
Telefax: 038231 / 37 -154

E-Mail: info@amt-barth.de

 

Bekanntmachung

gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

zum Widerspruchsrecht gegen eine Datenübermittlung

nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz


Nach § 58c des Soldatengesetzes ist die Meldebehörde des Amtes Barth verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März

·       den Familiennamen,

·       die Vornamen und

·       die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten bei dem Bundesamt für das Personalmanagement bei der Bundeswehr.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, haben Sie das Recht, gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bis zum 31.12.2019 schriftlich beim Amt Barth - Einwohnermeldeamt -, Teergang 2, 18356 Barth eingelegt werden. Ein entsprechendes Formular hierzu steht Ihnen auch auf der Internetseite des Amtes Barth (www.amt-barth.de / Anträge und Formulare) zur Verfügung.

 

Barth, 24.09.2019

 

gez.
Christian Haß

Amtsvorsteher

 

Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 26.09.2019 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.