Die Gemeindevertretung hat am 12.10.2015 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18.April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBL. M-V S. 323) geändert worden ist, den Bebauungsplan Nr. 11 für das Ferienhausgebiet „Hasenberg“, südlich der Straße „Zum Spitzenort“ und westlich der vorhandenen Bebauung „Zum Spitzenort“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth während der Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 08.05.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.