Der Notvorstand der Jagdgenossenschaft Pruchten lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zur nächsten Vollversammlung ein.
Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pruchten gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Termin: 16.05.2025
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Ort: Gemeinschaftsraum der Feuerwehr
18356 Pruchten
Tagesordnung
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
Beschlussfassung zur Geltung der Mustersatzung der Jagdgenossenschaften lt. Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften
(Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V) vom 13. Februar 2001 (GVBl. M-V 2001,69). Der Wortlaut der Mustersatzung kann unter: https://ljv-mecklenburg-vorpommern.de/Jagd-in-M-V/Gesetze-und-Verordnungen/Mustersatzung-Jagdgenossenschaft-Lesefassung.php
heruntergeladen/eingesehen werden.
- Neuwahl des Vorstandes
- Beschlussfassung zur Neufassung/Änderung der Satzung, entsprechend der neuen Mustersatzung für
Jagdgenossenschaften gemäß
Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung in der Fassung der
Ersten Verordnung zur Änderung der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung vom 6.Dezember
2021 (GVBl. M-V 2021, 1779) gelten. Der beabsichtigte
Wortlaut der neuen Satzung kann als „Entwurf Satzung der Jagdgenossenschaft Pruchten“ unter https://www.amt-barth.de/fileadmin/alle/pdf/bekanntmachungen/2025/weitere/2025-04-15_entwurf-satzung-ueber-jagdgenossenschaft.pdf heruntergeladen/eingesehen werden.
- Verschiedenes
- Schlusswort
Hinweise an die Jagdgenossen:
Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre
Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer geeigneter Form, nachzuweisen.
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z.B.
Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht
muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 06.05.2025 im Internet auf der Seite https://www.amt-barth.de veröffentlicht.