Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung in dem Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: | 20.05. 2019 bis 30. Nov. 2019 |
Grundräumung/Holzung: | Januar bis Dezember 2019 |
Recknitzkrautung: | 03.06. bis 30.06. und 02.09. bis 30.09. 2019 |
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind laut Ausschreibung verpflichtet, Absprachen mit den Anliegern über die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) und der Satzung des Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden sowie das Mähgut und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in
18311 Ribnitz-Damgarten,
Bahnhofstraße 11
Tel.: 03821- 720051, Fax – 721750
e.mail: <link WBV_Ribnitz@wbv-mv.de>WBV_Ribnitz@wbv-mv.de</link>
gewährt.
gez. Groth
Verbandsvorsteher