Die Gemeindevertretung hat beschlossen, für den Ortsteil Rubitz eine Innenbereichssatzung aufzustellen, um die Abgrenzung des vorhandenen Innenbereichs klarzustellen und unter Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsflächen abzurunden. Die konkreten Inhalte der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte den Anlagen. Der Entwurf der Innenbereichssatzung Rubitz und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 20.01.2020 bis zum 20.02.2020 im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Montag 8.00-12.00 und 13.45-16.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.45-18.00 Uhr
Mittwoch - - -
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.45-16.00 Uhr
Freitag 8.00-11.00 Uhr
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 20.01.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.