|   öffentliche Bekanntmachungen

Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Barth

Die Stadtvertretung der Stadt Barth hat in ihrer Sitzung vom 12.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

• Die Stadtvertretung der Stadt Barth beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Barth zum 31.12.2012.
• Die Stadtvertretung der Stadt Barth beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012.
• Der Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von 571.858,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die entsprechenden Unterlagen liegen während der Dienstzeiten im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth im Zimmer 101 aus.

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 06.02.2020 im Internet auf der Seite <link www.amt-barth.de>www.amt-barth.de</link&gt; veröffentlicht.