Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kenz-Küstrow hat in Ihrer Sitzung vom 12.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kenz-Küstrow beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 in der Fassung vom 28.02.2019.
- Die Gemeindevertretung Kenz-Küstrow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2016.
Die entsprechenden Unterlagen liegen während der Dienstzeiten im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth, Zimmer 101 aus.
Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 07.04.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.