|   öffentliche Bekanntmachungen

Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Kenz-Küstrow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kenz-Küstrow hat in Ihrer Sitzung vom 12.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kenz-Küstrow beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in der Fassung vom 02.10.2019.
  2. Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2017 in Höhe von -27.525,54 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Die Gemeindevertretung Kenz-Küstrow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2017.

 

Die entsprechenden Unterlagen liegen während der Dienstzeiten im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth, Zimmer 101 aus.

 

Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 07.04.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.