Die Stadtvertretung der Stadt Barth hat in ihrer Sitzung vom 21.01.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Stadtvertretung der Stadt Barth beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Barth zum 31.12.2017 in der Fassung vom 09.12.2019.
- Die Stadtvertretung der Stadt Barth beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V für das Haushaltsjahr 2017.
- Der Jahresüberschuss zum 31.12.2017 in Höhe von 1.747.887,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die entsprechenden Unterlagen liegen während der Dienstzeiten im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth im Zimmer 101 aus.
Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 07.04.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.