|   öffentliche Bekanntmachungen

Keine Hausnummernvergaben in 2022

Neue Hausnummern können ab sofort nicht vergeben werden.

Anträge, die bereits vorliegen, werden durch die zuständige Mitarbeiterin im Amt Barth schnellstmöglich bearbeitet.

Neue Anträge müssen bis 2023 warten.

 

Begründung:

Landesweit sind Grundstücke neu zu bewerten. Es werden in diesem Zuge aktualisierte Aktenzeichen verschlüsselt mit bestehender Adresse des jeweiligen Grundstückes den Eigentümern Anfang 2022 mitgeteilt, anhand derer die Eigentümer ihre Erklärungen zum Grundstück bis Ende Oktober 2022 abgeben. Werden neue Hausnummern während dieser Umstrukturierung vergeben, stimmt dies dann mit dem Einheitswertaktenzeichen nicht überein, mit der Folge, dass unter dem veralteten Aktenzeichen keine Steuererklärung verarbeitet werden kann. Zum Ende des Jahres 2022 soll dieser Vorgang abgeschlossen sein. Bis dahin, kann die zuständige Mitarbeiterin nur provisorisch Hausnummern mitteilen und eine Liste führen. Offizielle Vergaben sind bis dahin nicht möglich. Diese werden dann mit Bescheid erst 2023 vergeben. Anträge können weiterhin bei der zuständigen Mitarbeiterin eingereicht werden. Die neuen Hausnummern, die für Telekom und weitere Anschlüsse benötigt werden, sind dann nicht schriftlich mitteilbar.

 

Ansprechpartnerin:

Frau Vollbrecht

Telefon: 038231/37171

E-Mail: nicole.vollbrecht@amt-barth.de

 

Amt Barth

Teergang 2

18356 Barth