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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung südlich des Schullandheims der Gemeinde Fuhlendorf

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung südlich des Schullandheims der Gemeinde Fuhlendorf im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 76/4, 76/3, 76/13, 77/3, 77/5, 88/3, 88/6, 89/4, 89/190/4, 90/6 und den teilweise einbezogenen Flurstücken 76/12, 77/6, 78, 88/4, 91, 92/2, und 93 (Siehe Anlage). Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha. das Plangebiet wird begrenzt.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung südlich des Schullandheims der Gemeinde Fuhlendorf und die zugehörige Begründung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 16.07.2020 bis zum 21.08.2020 einschließlich krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.  

   Montag       8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
   Dienstag     8.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
   Mittwoch     - - -
   Donnerstag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
   Freitag        8.00-11.00 Uhr

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 29.06.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.