|   öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Barth

Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2014 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird davon abgesehen, neue Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2014 zu versenden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuern für das Kalenderjahr 2014 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2014 zur Zahlung fällig. Kleinbeträge bis 15,00 € werden am 15.08.2014 mit ihrem Jahresbetrag und Kleinbeträge bis 30,00 € am 15.02.2014 und am 15.08.2014 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer als Jahresbetrag am 01.07.2014 fällig.

Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2014, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.

Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, entrichten die jeweils fälligen Beträge bitte bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten auf eines der Konten des Amtes Barth.

Bank

BIC

IBAN

Sparkasse Vorpommern

NOLADE21GRW

DE59150505000000000663

Deutsche Bank

DEUTDEBRXXX

DE96130700000640380200

Pommersche Volksbank

GENODEF1HST

DE64130910540002621827

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren kann bei der Kämmerei, Abt. Kasse beantragt bzw. widerrufen werden.

Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2014 zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch beim Amt Barth, Teergang 2 in 18356 Barth angefochten werden.

 

Weitere Mitteilungen zu den übrigen Abgabearten:

Bescheide für die Hundesteuer, der Gebühr der Wasser- und Bodenverbände und der Zweitwohnungssteuer werden 2014 ebenfalls nur an die Abgabepflichtigen geschickt, bei denen sich die Höhe des Betrages gegenüber 2013 geändert hat.

In den übrigen Fällen gelten die Festsetzungen der zuletzt erstellten Bescheide.

Bescheide für Landpachten, für Mieten, für Erbbauzins und für die Pachten der Garagenstandorte werden nicht erstellt, da die Grundlage der Zahlung dieser Abgabearten, der unterzeichnete Vertrag ist. Aus diesen Verträgen sind die Beträge mit den Fälligkeiten ersichtlich.

 

gez. Haß

Amtsvorsteher

Barth, 08.01.2014