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Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertretung der Stadt Barth am 09. Juni 2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl dier Stadtvertretung der Stadt Barth am 09. Juni 2024 auf.

 

 

Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von der Gemeindewahlleitung zur Verfügung gestellt (§ 49 Abs.2 LKWO). Neben der Veröffentlichung der Formblätter im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern sind die Formblätter zusätzlich auch im Internet unter der Adresse https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/ veröffentlicht.

 

 

 

Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 12.01.2024 im Internet auf der Seite http://www.amt-barth.de veröffentlicht

 

Barth, 11. Januar 2024                         

 

Im Auftrag

Maik Schewelies

Wahlleiter

 

 

Dienstanschrift:

Stadt Barth, Wahlleiter, Teergang 2, 18356 Barth, Zimmer 321,

Tel. 038231/37-161; FAX. 038231/37-154

Email: wahl@amt-barth.de