|   Bekanntmachungen

S c h ö f f e n w a h l 2023

Amt Barth

- Der Amtsvorsteher-

 

 

S c h ö f f e n w a h l   2023

 

Die Gemeinden des Amtes Barth sind aufgefordert, für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen im ersten Halbjahr 2023 eine Liste mit Vorschlägen einzureichen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Stralsund und Landgericht Stralsund ehrenamtlich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

 

Die Schöffen werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

 

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Herrn Schewelies unter Tel.: 038231-37161 / E-Mail: maik.schewelies@amt-barth.de, um zu erfahren, welche Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt sein müssen.

 

Alle Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite https://www.schoeffenwahl.de/.

 

Bewerben Sie sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 15.02.2023 beim Amt Barth, Sachgebiet Kanzlei und Digitale Verwaltung, Teergang 2, 18356 Barth. Ein Formular wird Ihnen nach dem Vorliegen Ihrer Bewerbung zugeschickt, bzw. kann auch unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ abgerufen werden.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 27.01.2023 an das Amt Barth, Sachgebiet Kanzlei und Digitale Verwaltung, Teergang 2, 18356 Barth.

 

Barth, den 12.12.2022

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

gez. Maik Schewelies

SGL Kanzlei und Digitale Verwaltung