Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Südwestliche Lindenstraße“ beschlossen. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die oben genannte Innenbereichssatzung tritt mit erfolgter Bekanntmachung in Kraft.
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 13.12.2019 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.