Das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst den Standort des ehemaligen Café Redensee einschließlich des Appartementhauses und der westlich anschließenden Flächen mit Garagenkomplex, Betonflächen und Freiflächen (Standort ehemalige Bungalows), bestehend aus den Flurstücken 61/7, 60/4, 60/3, 59/3 der Flur 1 der Gemarkung Fuhlendorf.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Gelände Café Redensee“ und die zugehörige Begründung sowie der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und die zugehörige Begründung für die Gemeinde Fuhlendorf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom
04.05.2020 bis zum 05.06.2020
krisenbedingt im Windfang des Rathauses des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Dienst- und Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Montag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Mittwoch - - -
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr
Freitag 8.00-11.00 Uhr
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 16.04.2020 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.