Fotowettbewerb

Das Amt Barth ruft hiermit zu einem Foto-Mitmach-Wettbewerb auf.

Dazu bitten wir unsere Einwohner – und natürlich auch Gäste – eigene Fotos und Schnappschüsse, die einen regionalen Bezug zum Amtsbereich haben, an die Web-Redaktion zu senden. Hierbei sind originelle und kreative Ideen gefragt, die sich vom üblichen Werbefoto abheben. Thematische Vorgaben sind bisher nicht einzuhalten.

Mit diesem Wettbewerb möchten wir zum einen den Einwohnern und Gästen die Gelegenheit ermöglichen, ihre eigene Sicht auf unsere Gegend, auf unsere Sehenswürdigkeiten oder unsere Natur vorzustellen. Zum anderen möchten wir einen Bilderreigen für unsere Homepage schaffen, der es gestattet Aufnahmen, die zu unserem Internetauftritt passen, periodisch zu präsentieren.
Mit Ihrer Teilnahme mit „Ihrem schönsten Bild“ gestalten Sie diesen Internetauftritt aktiv mit. Beachten Sie bitte, dass wir für die Kopfbilder ein extremes Querformat suchen. Alle anderen Bilder möchten wir in unserer Galerie präsentieren – mit Nennung Ihres Namens und der Örtlichkeit, wo das Foto entstanden ist.

Ich freue mich auf vielfältige und interessante Aufnahmen von Ihnen, Aufnahmen die einen ungewöhnlichen Blick auf das Barther Land gewähren.

Chr. Haß, Amtsvorsteher des Amtes Barth

An Fotoaktion teilnehmen

Ihre Angaben

Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb

  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Pro Teilnehmer dürfen maximal 3 digitale Fotos eingereicht werden.
  • Zugelassen sind auch digital nachbearbeitete Fotos, wenn der Charakter eines Fotos durch die Nachbearbeitung nicht verloren geht.

Die Teilnahme ist nur online über nebenstehendes Portal möglich. Zusendungen per Post oder per PDF-Format können leider nicht berücksichtigt werden.
Der Teilnehmer muss über alle Rechte an den Fotos verfügen. Für Ansprüche Dritter übernimmt das Amt Barth keine Haftung. Die Rechte an den Fotos verbleiben beim Teilnehmer. Der Teilnehmer stimmt jedoch einer Veröffentlichung im Internet unter www.amt-barth.de zu und erklärt sich damit einverstanden, dass die eingereichten Fotos für mit dem Fotowettbewerb im Zusammenhang stehende Publikationen des Amtes Barth verwendet werden dürfen. Die Nennung des Teilnehmers erfolgt bei jeder Veröffentlichung.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Upload der Fotos keine Urheberrechte verletzt werden. Der Nachweis dazu ist regelmäßig vom Teilnehmer zu erbringen.  Auf den eingereichten Fotos abgebildete Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die Fotos müssen frei von Ansprüchen und/oder Rechten Dritter sein. Für die Darstellung von erkennbaren Personen (Recht am eigenen Bild: § 22 Kunsturhebergesetz), geschützten Objekten (z.B. Architektur, Kunstgegenstände, Autos) und von Privatbesitz benötigt man gegebenenfalls eine entsprechende Model- oder Objekt-Freigabe. Die Fotos müssen FSK16-konform sein und den aktuellen Jugendschutzbestimmungen entsprechen.

Das Einreichen von gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen und gegen geltende Gesetze verstoßenden Fotos ist verboten. Das Amt Barth wird alle Fotos vor der Veröffentlichung überprüfen. Bei Vorliegen von erkennbaren oder offensichtlichen Rechtsverletzungen oder wenn dazu der Verdacht besteht, wird das Amt Barth solche Fotos vom Fotowettbewerb ausschließen bzw. zur Anzeige bringen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht grundsätzlich nicht.