Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Gelände Café Redensee“ der Gemeinde Fuhlendorf umfasst den Standort des ehemaligen Café Redensee einschließlich des Appartementhauses und der westlich anschließenden Flächen mit Garagenkomplex, Betonflächen und Freiflächen (Standort ehemalige Bungalows), bestehend aus den Flurstücken 61/7, 60/4, 60/3, 59/3 der Flur 1 der Gemarkung Fuhlendorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Gelände Café Redensee“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit vom 06.11.2020 bis 09.12.2020 einschließlich im Amt für Bau, Kommunalentwicklung und Ordnung des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth während der Öffnungszeiten des Rathauses bzw. der Bürgerinformation
Montag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Entwurfsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite des Amtes Barth eingesehen werden.
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 21.10.2020 im Internet auf der Seite <link www.amt-barth.de/>www.amt-barth.de</link> veröffentlicht.