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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Langenhanshagen“ der Gemeinde Trinwillershagen

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 17.07.2020 im Internet auf der Seite <link www.amt-barth.de/>www.amt-barth.de</link&gt; veröffentlicht.

Die Gemeindevertretung Trinwillershagen hat in ihrer Sitzung am 11.06.2020 den Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Langenhanshagen“ der Gemeinde Trinwillershagen gefasst und den Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich südlich der Ortschaft Langenhanshagen und liegt in der Gemarkung Langenhanshagen in der Flur 11, Flurstücke teilweise: 82, 114, 209 und in der Flur 15, Flurstück teilweise 133. Die Größe des B-Plan-Geltungsbereichs beträgt ca. 5,9 ha.

In der Gemeinde Trinwillershagen soll am Standort südlich der Ortslage Langenhanshagen angrenzend an die Eisenbahntrasse Rostock - Stralsund eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Ein Teil der planerischen Vorbereitung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Ziel des Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

 

Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.

 

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Langenhanshagen“ der Gemeinde Trinwillershagen (Stand Juli 2020), bestehend aus dem Planteil, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit

 

vom 05.08.2020 bis einschließlich 08.09.2020

 

im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth zu folgenden Zeiten:

 

Montag:          8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:        8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:        8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:    8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:           8:00 - 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Gleichzeitig kann der Vorentwurf auf der Internetseite des Amtes Barth <link www.amt-barth.de/bekanntmachungen/&gt;https://www.amt-barth.de/bekanntmachungen/</link> eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Langenhanshagen“ der Gemeinde Trinwillershagen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen noch nicht vor.

 

 

Trinwillershagen, den 15.07.2020

 

 

 

 

Markawissuk

Bürgermeister