Handwerksrolle - Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung

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Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Volltext

Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Dies gilt nicht, wenn

  • der Ehegatte,
  • der Lebenspartner,
  • der Erbe,
  • der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger

den Betrieb als Inhaber fortführen.

Voraussetzung: Es wird unverzüglich ein/e Betriebsleiter/Betriebsleiterin bestellt, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Bestellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des Inhabers/ der Inhaberin oder des Betriebsleiters/ der Betriebsleiterin
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • Betriebsleitererklärung
  • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters/ der Betriebsleiterin
  • Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.

Bearbeitungsdauer

Genehmigungsfiktion: 3 Monate

Fristen

Sollte innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.

Formulare

Formulare stehen auf der Internetseite der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und der Handwerkskammer Schwerin sowie in der Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner und im Antragsassistenten zur Verfügung.

  • Antrag auf Eintragung
  • Antrag auf Löschung
  • Muster für die Betriebsleitererklärung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.11.2018

Zuständige Stelle

Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 381 4549-0 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: https://www.hwk-omv.de